Vergabe der Stipendien im Rahmen des Übersee-Tags im Hamburger Rathaus im Mai 2024.


Stipendien des Übersee-Clubs

Der Übersee-Club vergibt zur Förderung junger Akademiker/innen und Wissenschaftler/innen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien für Auslandsaufenthalte. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Gebieten Weltwirtschaft und Politik, Entwicklungshilfe, Geografie und Völkerkunde. Der Übersee-Club wird damit seiner wesentlichen Zielsetzung – der Förderung internationaler Gesinnung und der Völkerverständigung zum Wohle der Gesamtheit der Völker – satzungsgemäß gerecht.



Richtlinie zur Vergabe von Stipendien

Stand 1. November 2018

I. Präambel
Der Übersee-Club vergibt zur Förderung junger Akademiker/innen gemäß § 3 Satzung Übersee-Club Stipendien für Auslandsaufenthalte, und zwar in Form von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien.
Der Übersee-Club verfolgt damit die Absicht, die in § 3 Satzung Übersee-Club genannten Ziele auch auf diesem Wege umzusetzen.

II. Art und Voraussetzungen der Förderung
1. Ausbildungsstipendien werden im Anschluss an ein mit Auszeichnung abgeschlossenes Studium gewährt.

2. Fortbildungsstipendien werden jungen Akademikern/innen gewährt, die möglichst bereits praktisch tätig gewesen sind. Sie sollen sich durch besondere Leistungen in ihrem Fachbereich ausgezeichnet haben. Das Fortbildungsstipendium soll der Ausweitung bisher erlernter Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt dienen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung des Stipendiums darf der Abschluss der Hochschulausbildung des Stipendiaten nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

3. Forschungsstipendien werden jungen promovierten Akademikern/innen gewährt, die nach Abschluss des Studiums wissenschaftlich tätig sind und sich durch hervorragende Veröffentlichungen ausgezeichnet haben. Die Stipendien dienen der Arbeit des Stipendiaten in anderen, möglichst ausländischen Forschungseinrichtungen.

4. Zum Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien soll das Alter der Stipendiaten 36 Jahre nicht überschritten haben.

III. Umfang und Art der Förderung
1. Die jedes zweite Jahr zur Verfügung gestellte Gesamtsumme beträgt in der Regel 30.000 Euro. Bis zu dieser Gesamtsumme können Stipendien für maximal sieben Akademiker/innen vergeben werden. In der Regel werden die Stipendien als Einmalbetrag gezahlt. Die Stipendien dienen in der Regel dazu, einen Auslandsaufenthalt von ca. drei Monaten zum Teil bzw. voll zu finanzieren. Die Stipendien sind im Rahmen der Bestimmung des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Etwaige Steuern hat der Geförderte selbst zu tragen. Das gilt insbesondere bei Forschungsstipendien, soweit sie eine Beihilfe enthalten, die für die persönliche Lebensführung des Empfängers bestimmt ist.

2. Forschungszuschüsse können zur Förderung bestimmter Forschungsprojekte oder wissenschaftlicher Arbeiten im Ausland gewährt werden.

3. Zwischen dem Übersee-Club e.V. und den Stipendiaten besteht kein Arbeitsverhältnis. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht übernommen. In Härtefällen (Krankheit, Geburt, Tod) kann das Präsidium eine Beihilfe gewähren. Für den Versicherungsschutz hat der Stipendiat selbst Sorge zu tragen.

4. Die Vergabe der Stipendien findet alle zwei Jahre im Rahmen des „Großen Übersee-Tages“ statt.

IV. Verpflichtung der Stipendiaten
1. Während der Laufzeit des Stipendiums soll der Stipendiat nicht zu Arbeiten verpflichtet werden, die mit dem Studienzweck nicht in Verbindung stehen; er darf keine bezahlte Arbeit annehmen, wobei regelmäßige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bis monatlich 556 Euro erlaubt sind.

2. Mit Annahme des Stipendiums hat sich der Stipendiat zu verpflichten, seine volle Arbeitskraft auf das Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Forschungsvorhaben zu konzentrieren.

3. In wissenschaftlichen Arbeiten des Stipendiaten, die während oder aufgrund der Förderung abgefasst und/oder veröffentlicht werden, muss in geeigneter Weise erwähnt werden, dass die Arbeit mit Unterstützung des Übersee-Clubs erfolgt ist. Eine Ausfertigung dieser Arbeit muss dem Übersee-Club zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist das Ergebnis der Arbeit, die durch das Stipendium gefördert wird, dem Übersee-Club in schriftlicher Form zugänglich zu machen (Artikel, Habilitation/Dissertation, Reisebericht o. ä.).

Der Übersee-Club vergibt zur Förderung junger Akademiker/innen gemäß § 3 Satzung Übersee-Club Stipendien für Auslandsaufenthalte, und zwar in Form von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien.
Der Übersee-Club verfolgt damit die Absicht, die in § 3 Satzung Übersee-Club genannten Ziele auch auf diesem Wege umzusetzen.